SWRA: Anpassung Jupf- und Youth

Vorstand SWRA: Um den Ausfall  beinah kompletten Turnierjahres für viele Reiter und Pferdejahrgänge abzufedern und allen Reitern mit ihren Pferden die Möglichkeit zu geben, die vollen Jahre  in den Jungpferde-, Junior- und Jugend-Klassen starten zu können, werden diese Klassen um ein Jahr verlängert, so dass sich für die Folgejahre noch weitere Startmöglichkeiten ergeben.

ÄNDERUNGEN  JUNGPFERDEKLASSEN/ JUNIOR PFERDE/ JUGENDLICHE 

 Jungpferde- und Junior-Klassen 
Durch den fast kompletten Wegfall 2020 werden die Jungpferde- und Junior-Klassen um ein Jahr verlängert. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Auswirkung der Verschiebung für die Jahre 2021-2023 und den sich daraus ergebenden Startberechtigungen.

Pferde2020202120222023
Jahrgang 2017 (3-jährig im 2020)Nicht startberechtigt4-jährig JUPF5-jährig JUPF6-jährig Junior 
Jahrgang
Jahrgang 2016 (4-jährig im 2020)Kein Start 4-jährig5-jährig JUPF6-jährig JUPF6-jährig Junior7-jährig Junior
Jahrgang 2015 (5-jährig im 2020)Kein Start 5-jährig6-jährig JUPF
6-jährig Junior
7-jährig Junior
Jahrgang 2014 (6-jährig im 2020)Kein Start 6-jährig7-jährig Junior
Jahrgang 2013 (7-jährig im 2020)Kein Start 7-jährig zweihändig in 
Senior-Klassen
8-jährig zweihändig in Senior-Klassen

ERLÄUTERUNGEN ZUR TABELLE
In den Jahren 2021 und 2022 dürfen 6-jährige bei den Jungpferdeprüfung und von 2021 bis 2023 dürfen 7-jährige in den Junior-Klassen starten.

JAHRGANG 2016 4-JÄHRIG IM 2020
Alle Pferde, die in diesem Jahr (2020) nicht 4-jährig in den Jungpferdeprüfungen starten können, sind ab 2021 für zwei Jahre in den Jungpferdeklassen startberechtigt. Diese Pferde dürfen im Jahr 2021 5-jährig und im Jahr 2022 6-jährig in den Jungpferdprüfungen an den Start gehen.

JAHRGANG 2015 5-JÄHRIG IM 2020
Die Pferde, die 2020 somit keinen in den Jungpferdeprüfungen 5-jährig haben werden, können im kommenden Jahr die Jungpferdeprüfungen 6-jährig starten. Somit ist gewährleistet, dass die Pferde zwei Jahre in den Jungpferdeklassen teilnehmen können.

JAHRGANG 2014 6-JÄHRIG IM 2020
Für die Pferde besteht 2021 die Möglichkeit in den Junior Klassen 7-jährig an den Start zu gehen.

ANPASSUNG DER ALTERSKLASSEN
Durch diese Aufteilung und Verlängerung der Jungpferde- und der Junior-Klassen gibt die SWRA allen Besitzern von Jungpferden die Möglichkeit ihre Pferde drei Jahre in diesen Prüfungen vorzustellen.

  • Daraus resultiert eine Verlängerung des sanften Turniereinstiegs bei den Jungpferden bis zum 7. Lebensjahr.
  • Bei Zusammenlegungen von Jungpferdeprüfungen 4- bis 6-jährig erfolgt der Start Class in Class, die Wertung wird unterteilt nach 4-&5-jährig und 6-jährig.

JUNIOR-PFERDE (JAHRGANG 2014)
Durch den Wegfall der Turniere in diesem Jahr, verlieren die Junior-Pferde ein wertvolles Jahr, um Erfahrungen zu sammeln. Aus diesem Grund ist die Entscheidung gefallen, dass allen Reitern, die im Jahr 2021 ein 7-jähriges Pferd haben, die Möglichkeit geboten wird, im Jahr 2021 ein weiteres Jahr Juniorprüfungen zu starten.
Dies bedeutet: Zu Beginn des Jahres 2021 müssen sich die Reiter entscheiden, ob sie das 7-jährige Pferd in dem Jahr noch in den Junior-Klassen oder bereits in den Senior-Klassen, einhändig oder zweihändig, vorstellen möchten. Die Wahl muss vor Beginn der Saison – bis spätestens 01.02.2021 – in der Geschäftsstelle bekannt gegeben werden. Die getroffene Entscheidung kann nicht geändert werden und gilt für das gesamte Jahr 2021.

Die Entscheidung muss per Mail bis spätestens 01.02.2021 an info@swra.ch erfolgen.

JAHRGANG 2013 7-JÄHRIG IM 2020 
Für die Pferde besteht 2021 die Möglichkeit als 8-jährige Pferde in den LK1/2 Senior- und All-Ages-Klassen wahlweise einhändig am Bit oder zweihändig am Snaffle oder Bosal vorgestellt zu werden, ausser in der SuHo, wo immer einhändig am Bit geritten werden muss. 

Wer sich für die German Open 2021 qualifizieren möchte, muss zwingend einhändig am Bit showen, da sonst eine Qualifikation nicht möglich ist. 

JUGENDLICHE (JAHRGANG 2001) 
Nicht nur die Junior-Pferde verlieren ein Junior-Jahr, auch unsere Jugendlichen sind betroffen. Den Jugendlichen, die 2020 ihr letztes Jugendjahr hätten, möchten wir unter diesem Gesichtspunkt zur Wahl stellen, ob sie ein weiteres Jahr Jugend starten möchten.
Dies bedeutet: Jugendliche, die am 01.01.2021 bereits 19 Jahre (Jahrgang 2001) alt sind und somit zu den Erwachsenen zählen würden, können wählen. Zu Beginn des Jahres – bis spätestens 01.02.2021 – müssen Sie der Geschäftsstelle mitteilen, ob sie 2021 noch ein weiteres Jahr in der Jugend starten möchten oder ob sie direkt bei den Erwachsenen mitreiten möchten. Diese Entscheidung kann nicht wieder rückgängig gemacht werden, sondern gilt dann für das gesamte Jahr. 

Die Entscheidung muss per Mail bis spätestens 01.02.2021 an info@swra.ch erfolgen. 

Quelle: www.swra.ch / Text: Vorstand SWRA

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