SQHA: Schlaufzügel nicht mehr gestattet auf Turnier Abreitplatz

Der SQHA  Vorstand hat an seiner Vorstandsitzung beschlossen, sich per sofort dem Verbot  des Schweizerischen Pferdesportverbands (SVPS) von Schlaufzügeln auf Turnier Abreitplätzen anzuschliessen.
Das Verbot trägt einerseits dem Tierwohl und Schutz der Pferde Rechnung, andererseits ist es auch dem Image des Pferdesports förderlich. Seit die Rollkur verbindlich per Gesetz verboten ist, kann der Laie kaum unterscheiden ob Schlaufzügel in ihrer Anwendung bereits als Rollkur gelten. Dazu kommt, dass auf Abreitplätzen von SQHA Turnieren in den letzten Jahren keine Schlaufzügel mehr verwendet wurden. Wir sind der Meinung, damit einen Schritt in die richtige Richtung zu tun zu einer Thematik die immer mehr im Fokus der Öffentlichkeit steht.

Die SQHA trägt damit als Vollmitglied des SVPS zu einer schweizweit gleichen Anwendung dieser Regel bei. Wir haben den Schritt mit der AQHA an der Convention besprochen. Animal Wellfare ist ein grosses Thema geworden bei AQHA. Unter dem Druck der Öffentlichkeit werden auch in den USA zunehmend Regeln im Sinne des Tierschutzes durchgesetzt werden.
Der Vorstand hat veranlasst, dass das Reglement der BIG3 entsprechend angepasst wird.

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