Wichtige Regeländerung auf 2015 für APHA Paint Horse Turnierteilnehmer: Für die Teilnahme an APHA Shows wird künftig eine gültige Mitgliedschaft für den Vorsteller und den aktuell eingetragenen Pferdebesitzer vorausgesetzt. Zudem werden ab dem 1. Januar 2015 keine kombinierten Mitgliedschaften mehr auf den APHA-Turnieren akzeptiert. Ist ein Paint Horse z.B. auf den Namen von Klaus und Claudia Müller eingetragen, und will Claudia Müller dieses Pferd auf einer APHA-Show vorstellen, so muss sie dafür eine eigene APHA-Mitgliedschaft auf ihren Namen vorweisen können. Das gleiche gilt für Pferde, die auf Partnerships oder Betriebe eingetragen sind. Beispiel: Ein Paint Horse ist auf die Flying P Ranch eingetragen, die Klaus und Claudia Müller gehört. Beide wollen das Pferd auf einer APHA-Show vorstellen und müssen dafür drei aktive Mitgliedschaften vorweisen können: a) Die Mitgliedschaft für den Pferdebesitzer, die Flying P Ranch. b) Die Mitgliedschaft für den Vorsteller Klaus Müller sowie c) die Mitgliedschaft für die Vorstellerin Claudia Müller. Quelle: Wittelsbuerger.com Foto: Figure8
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