Die neue Benutzerordnung wird per 01.03.2016 in Kraft treten. Einige Militarysprünge im Naturschutzgebiet sind bereits abgebrochen. Die neuen Regeln betreffen sämtliche pferdesportbegeisterten Personen auf der Allmend.
Die Benutzungsordnung für die Grosse Allmend tritt per 1. März 2016 in Kraft. Die Regelung wurde unter der Leitung von armasuisse Immobilien, dem Immobilienkompetenzzentrum des VBS, durch das Waffenplatzkommando sowie Vertreter der Stadt Frauenfeld und des Kantons Thurgau erarbeitet. Dies mit dem Ziel, den militärischen Betrieb sicher zu stellen und den Waffenplatz als Naherholungsgebiet für die Bevölkerung zu erhalten. Auf anderen Waffenplätzen (Kloten, Thun) sind solche Benutzungsordnungen bereits in Kraft.
Künftig orientieren zahlreiche Informationstafeln die Besucher über die vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten des Areals. So sind beispielsweise die nicht zugänglichen, militärischen Gebiete und das um 7,5 ha vergrösserte Naturschutzgebiet eindeutig gekennzeichnet. Zusätzlich verbessern Bodenmarkierungen sowie Verkehrsbeschilderungen die Verkehrssicherheit auf dem Areal. In Bezug auf Anzahl und Grösse der Tafeln wurde an bestehende Standards angelehnt. Die neue Benutzungsordnung wird durch das VBS erlassen und ist abgestimmt auf die überarbeitete Verordnung zum Naturschutzgebiet.
Für Besucher der Grossen Allmend, die mit dem Auto anfahren, stehen neu an den Zugangsbereichen markierte Parkplätze zur Verfügung. Eine Rundumfahrt ist nicht mehr möglich. Das Strassenstück zwischen dem Polygon und dem neuen Parkplatz 10 ist zudem mit einem Fahrverbot belegt (Bundesfahrzeuge, Forst, Landwirtschaft gestattet).
Bedeutung für die Pferdesportler
Der Innenraum der Rennbahn darf für Einzelreiter wie bisher frei genutzt werden. Gruppen melden sich wie bisher beim Pferdezentrum an. Der Wasserteich, die Artilleriesprünge, der Montblanc sowie die Europatreppe sind weiterhin nutzbar. Ausgenommen sind Zeiten mit Artillerieschiessen und anderweitiger militärischer oder ziviler Belegungen. Auf die Bodenbeschaffenheit, die Grashöhe sowie die Vegetation ist Rücksicht zu nehmen. Das Kiesgrübli sowie die Ochsenfurt sind gesperrt. Beide befinden sich in der Naturschutzzone und dürfen nicht beritten werden. Das gesamte Gebiet darf auf den Wegen ganzjährig beritten werden. Das Verlassen der Wege ist nicht erlaubt. Damit das Pferdezentrum Frauenfeld weiterhin den Militaryreitern Trainingsmöglichkeiten bieten kann, werden Verhandlungen über ein neues Militarygelände geführt.
Die Begleitung der Reitergruppen mit dem Auto ist jeweils nur bis zu den gekennzeichneten Parkplätzen möglich.
Für die Fahrzeuge stehen ausschliesslich der Parkplatz vor dem Sandplatz sowie die öffentlich gekennzeichneten Parkplätze zur Verfügung. Die Parkplätze sind sauber zu verlassen.
Weitere Details und Informationen finden Sie auf der Homepage des Pferdezentrum Frauenfeld: www.pferdezentrum.ch