Erleichterungen bei der Ausstellung von Pferdepässen

Cofichev. Seit dem 1. Januar 2011 müssen alle Pferde bei der Tierverkehrsdatenbank (TVD) registriert werden und einen Pferdepass erhalten. Nach dem 1. Januar 2011 geborene Fohlen werden zudem mit einem Mikrochip gekennzeichnet. Somit kann künftig aus tierseuchenrechtlicher Sicht auf die Aufnahme eines Signalements (grafische und schriftliche Beschreibung des Tieres) verzichtet werden. Der Prozess der Passausstellung wird nun vereinfacht: Künftig beziehen die passausstellenden Stellen, d.h. 15 aktuell vom Bundesamt für Landwirtschaft anerkannte Zucht-Organisationen, von der Betreiberin der TVD einen sogenannten Grundpass, in welchem die Grunddaten von Eigentümer und Tier aufgeführt sind. Anschliessend können sie den Grundpass mit weiteren Angaben ergänzen, sofern dies für züchterische Anliegen gefordert ist. Das fertige Dokument stellt den Pferdepass dar.

Die Änderungen betreffend des Equidenpasses treten per 1. Januar 2015 in Kraft.

Tierseuchenverordnung, Änderung vom 20. Juni 2014 (Provisorische Version – Es gilt nur die Version der Amtl. Rechtssammlung AS)
Erläuterungen: Änderung der Tierseuchenverordnung. Medienmittelung BLV vom 20.06.2014 (pdf 160 ko)

 

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